1. Allgemeine Garantiezusage
Die CLICKWERK GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg, Deutschland („CLICKWERK“), gewährt dem Endkunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine freiwillige und unentgeltliche Herstellergarantie („Garantie“) für sämtliche unter der Marke CLICKWERK vertriebenen Produkte („Produkte“). Diese Garantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler, welche die bestimmungsgemäße Funktion und Sicherheit der Produkte erheblich beeinträchtigen. Die Garantiezeit beträgt fünfundzwanzig (25) Jahre und beginnt mit dem nachweisbaren Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Produkte durch den Endkunden, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach dem Datum der Lieferung durch CLICKWERK.
2. Garantieberechtigte Personen
Garantieberechtigt ist ausschließlich der ursprüngliche Endverbraucher („Endkunde“), der die Produkte direkt bei CLICKWERK oder indirekt über einen Fachinstallateur oder autorisierten Vertriebspartner zum eigenen Gebrauch erworben hat. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Garantieberechtigung sind gewerbliche Wiederverkäufer, Installationsbetriebe, Zwischenhändler sowie Zweiterwerber der Produkte. Eine Übertragung der Garantieansprüche auf Dritte ist nicht zulässig.
3. Umfang und Inhalt der Garantie
Die Garantie der CLICKWERK GmbH umfasst ausschließlich solche Material- und Herstellungsfehler, welche die ordnungsgemäße Funktionalität, Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit der CLICKWERK-Produkte wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Nicht von der Garantie gedeckt sind insbesondere:
CLICKWERK verpflichtet sich im Garantiefall, nach eigenem Ermessen und eigener Wahl, eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen:
Darüber hinausgehende Leistungen und Verpflichtungen, insbesondere Aufwendungen oder Kosten für die Demontage defekter Produkte, Transportkosten (Versand zum und vom Kunden), erneute Montage oder Installation des reparierten bzw. Ersatzprodukts, sowie jegliche andere indirekte oder zusätzliche Kosten sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Garantie und werden nicht übernommen.
4. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Garantie
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausschließlich dann möglich, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
5. Ausschlüsse und Begrenzungen der Garantiehaftung
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind ausdrücklich Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, die verursacht wurden durch:
CLICKWERK übernimmt darüber hinaus keine Haftung für indirekte Folgeschäden, wirtschaftliche Verluste, Gewinn- oder Ertragsausfälle, Produktionsunterbrechungen sowie Schäden infolge des Ausfalls oder der eingeschränkten Nutzung des Produkts.
6. Abwicklung von Garantieansprüchen
Im Falle eines Garantiefalls hat der Endkunde CLICKWERK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs (6) Wochen ab Kenntnisnahme des Mangels, schriftlich zu informieren. Die Meldung des Garantiefalls muss vollständig sein und zwingend folgende Informationen und Dokumente enthalten:
Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigte, das betroffene Produkt oder die Produktkomponenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CLICKWERK an CLICKWERK zurückzusenden oder an Dritte auszuhändigen.
CLICKWERK behält sich vor, die gemeldeten Produkte vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder von CLICKWERK beauftragte Sachverständige prüfen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Mitwirkung und Gewährung von Zugang zu den betreffenden Produkten oder Anlagen.
Die Anerkennung eines Garantiefalls erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens CLICKWERK. Im Falle einer Ablehnung der Garantieansprüche wird CLICKWERK dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich mitteilen.
Jegliche Maßnahmen, die der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CLICKWERK ergreift, erfolgen auf eigene Kosten und Verantwortung des Kunden.
7. Haftungsbeschränkung und -umfang
Die Haftung von CLICKWERK im Rahmen dieser freiwilligen Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Leistungen (Reparatur, Ersatz oder anteilige Erstattung). Der maximale Umfang der Haftung von CLICKWERK ist auf den ursprünglichen Kaufpreis des konkret betroffenen Produkts begrenzt.
Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz für indirekte oder mittelbare Schäden wie beispielsweise Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle, zusätzliche Montage- oder Demontagekosten oder Ausfall von Einspeisevergütungen bzw. Erträgen durch Betriebsunterbrechungen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CLICKWERK sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Endkunden gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer bleiben von diesen Garantiebedingungen unberührt und bestehen uneingeschränkt fort.
8. Räumliche und zeitliche Gültigkeit der Garantie
Die vorliegende Garantie ist räumlich auf die Länder der Europäischen Union sowie auf das Land außerhalb der EU beschränkt, in dem das Produkt erstmalig direkt durch CLICKWERK oder durch von CLICKWERK autorisierte Vertriebspartner ausgeliefert wurde.
Die Garantiezeit beträgt fünfundzwanzig (25) Jahre, beginnend mit dem Datum der nachweisbaren erstmaligen Inbetriebnahme des Produkts durch den Endkunden, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach Lieferdatum, sofern eine frühere Inbetriebnahme nicht dokumentiert werden kann. Nach Ablauf der 25-jährigen Garantiefrist erlöschen sämtliche Ansprüche aus dieser Garantie automatisch. Eine Verlängerung oder Erneuerung der Garantiefrist ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Garantiegeber und Kontaktinformationen
Ausschließlicher Garantiegeber ist:
CLICKWERK GmbH
Walter-Becker-Straße 44
21035 Hamburg, Deutschland
Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen oder bei Fragen zur Garantie wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an folgende Kontaktdaten:
Bitte halten Sie bei Kontaktaufnahme unbedingt sämtliche relevanten Dokumente bereit (Kaufbeleg, Datum der Inbetriebnahme, genaue Beschreibung und Fotodokumentation des Mangels).
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Endkunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie der Sitz der CLICKWERK GmbH in Hamburg vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Version 1.0, Stand: April 2025