CLICKWERK
CLICKWERK logo

Garantiebedingungen der CLICKWERK GmbH


1. Allgemeine Garantiezusage

Die CLICKWERK GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg, Deutschland („CLICKWERK“), gewährt dem Endkunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine freiwillige und unentgeltliche Herstellergarantie („Garantie“) für sämtliche unter der Marke CLICKWERK vertriebenen Produkte („Produkte“). Diese Garantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler, welche die bestimmungsgemäße Funktion und Sicherheit der Produkte erheblich beeinträchtigen. Die Garantiezeit beträgt fünfundzwanzig (25) Jahre und beginnt mit dem nachweisbaren Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Produkte durch den Endkunden, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach dem Datum der Lieferung durch CLICKWERK.


2. Garantieberechtigte Personen

Garantieberechtigt ist ausschließlich der ursprüngliche Endverbraucher („Endkunde“), der die Produkte direkt bei CLICKWERK oder indirekt über einen Fachinstallateur oder autorisierten Vertriebspartner zum eigenen Gebrauch erworben hat. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Garantieberechtigung sind gewerbliche Wiederverkäufer, Installationsbetriebe, Zwischenhändler sowie Zweiterwerber der Produkte. Eine Übertragung der Garantieansprüche auf Dritte ist nicht zulässig.


3. Umfang und Inhalt der Garantie

Die Garantie der CLICKWERK GmbH umfasst ausschließlich solche Material- und Herstellungsfehler, welche die ordnungsgemäße Funktionalität, Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit der CLICKWERK-Produkte wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen.

Nicht von der Garantie gedeckt sind insbesondere:

  • Optische Beeinträchtigungen, wie z.B. Verfärbungen, Oberflächenveränderungen oder sonstige rein ästhetische Veränderungen, die die Funktion nicht beeinflussen.
  • Normale altersbedingte Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen, welche durch die regelmäßige und bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte entstehen.
  • Schäden oder Mängel, die durch äußere mechanische Einwirkung, unsachgemäßen Umgang, fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen entstehen.

CLICKWERK verpflichtet sich im Garantiefall, nach eigenem Ermessen und eigener Wahl, eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen:

  • Kostenlose Reparatur des defekten Produkts oder betroffener Produktkomponenten, oder
  • Kostenfreie Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprodukts gleicher Art, Funktion und Qualität, oder
  • Rückerstattung des anteiligen Zeitwerts des Produkts entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer und verbleibenden Restlebensdauer des Produkts.

Darüber hinausgehende Leistungen und Verpflichtungen, insbesondere Aufwendungen oder Kosten für die Demontage defekter Produkte, Transportkosten (Versand zum und vom Kunden), erneute Montage oder Installation des reparierten bzw. Ersatzprodukts, sowie jegliche andere indirekte oder zusätzliche Kosten sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Garantie und werden nicht übernommen.


4. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Garantie

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausschließlich dann möglich, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die Installation und Inbetriebnahme der CLICKWERK-Produkte muss fachgerecht und ausschließlich gemäß den zum Installationszeitpunkt gültigen Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen erfolgt sein, welche CLICKWERK bereitstellt.
  • Die Produkte müssen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden technischen Normen, insbesondere einschlägiger DIN-, EN- und VDE-Normen, sowie unter Beachtung aller zum Zeitpunkt der Installation geltenden baurechtlichen Vorschriften und behördlichen Genehmigungen installiert und betrieben worden sein.
  • Jegliche Wartungs- und Servicearbeiten müssen nachweislich gemäß den CLICKWERK-Richtlinien durchgeführt worden sein. Eine unsachgemäße Wartung oder Service durch unautorisierte Dritte schließt Garantieansprüche vollständig aus.
  • Das Produkt darf keinerlei Änderungen, Modifikationen oder Reparaturen unterzogen worden sein, die nicht ausdrücklich und schriftlich durch CLICKWERK oder durch autorisierte Vertragspartner von CLICKWERK genehmigt wurden.
  • Garantieansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs (6) Wochen nach Kenntnisnahme des Mangels, schriftlich gegenüber CLICKWERK unter Vorlage vollständiger Dokumentation geltend zu machen. Die Dokumentation umfasst insbesondere Kaufbeleg bzw. Rechnung, Datum der Installation/Inbetriebnahme, Fehlerbeschreibung und aussagekräftige Fotodokumentation.


5. Ausschlüsse und Begrenzungen der Garantiehaftung

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind ausdrücklich Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, die verursacht wurden durch:

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umwelt- und Naturereignisse, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Brände oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
  • Unfälle, Vandalismus, fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen sowie jede Form unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Nutzung der Produkte.
  • Missachtung der in der Montageanleitung, den technischen Dokumentationen oder in den statischen Berechnungen von CLICKWERK verbindlich vorgeschriebenen Installationsvorgaben, Sicherheitshinweise sowie jeglicher bautechnischer Vorschriften und gesetzlicher Normen.
  • Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die im Rahmen der gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Nutzung des Produkts auftreten können und die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
  • Bauteile und Komponenten aus Gummi, Kunststoff oder vergleichbaren Materialien, die lediglich Hilfs- oder Nebenfunktionen erfüllen oder rein optischer Natur sind, sofern sie nicht unmittelbar für die strukturelle Stabilität oder sicherheitsrelevante Funktion des Produkts erforderlich sind.
  • Schäden infolge mangelhafter oder ausbleibender Wartung, falscher Reinigung, unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte.
  • Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch Personen oder Dienstleister, die nicht ausdrücklich und schriftlich durch CLICKWERK autorisiert wurden.

CLICKWERK übernimmt darüber hinaus keine Haftung für indirekte Folgeschäden, wirtschaftliche Verluste, Gewinn- oder Ertragsausfälle, Produktionsunterbrechungen sowie Schäden infolge des Ausfalls oder der eingeschränkten Nutzung des Produkts.


6. Abwicklung von Garantieansprüchen

Im Falle eines Garantiefalls hat der Endkunde CLICKWERK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs (6) Wochen ab Kenntnisnahme des Mangels, schriftlich zu informieren. Die Meldung des Garantiefalls muss vollständig sein und zwingend folgende Informationen und Dokumente enthalten:

  • Vollständige Kontaktdaten des Endkunden (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
  • Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein), aus dem das Datum der Lieferung eindeutig hervorgeht.
  • Nachweis über das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme des Produkts oder der Anlage.
  • Präzise Beschreibung des festgestellten Mangels inklusive dessen Zeitpunkt der erstmaligen Feststellung.
  • Aussagekräftige Foto- und ggf. Videodokumentationen, die den gemeldeten Schaden oder Mangel klar und zweifelsfrei belegen.

Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigte, das betroffene Produkt oder die Produktkomponenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CLICKWERK an CLICKWERK zurückzusenden oder an Dritte auszuhändigen.

CLICKWERK behält sich vor, die gemeldeten Produkte vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder von CLICKWERK beauftragte Sachverständige prüfen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Mitwirkung und Gewährung von Zugang zu den betreffenden Produkten oder Anlagen.

Die Anerkennung eines Garantiefalls erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens CLICKWERK. Im Falle einer Ablehnung der Garantieansprüche wird CLICKWERK dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich mitteilen.

Jegliche Maßnahmen, die der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CLICKWERK ergreift, erfolgen auf eigene Kosten und Verantwortung des Kunden.


7. Haftungsbeschränkung und -umfang

Die Haftung von CLICKWERK im Rahmen dieser freiwilligen Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Leistungen (Reparatur, Ersatz oder anteilige Erstattung). Der maximale Umfang der Haftung von CLICKWERK ist auf den ursprünglichen Kaufpreis des konkret betroffenen Produkts begrenzt.

Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz für indirekte oder mittelbare Schäden wie beispielsweise Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle, zusätzliche Montage- oder Demontagekosten oder Ausfall von Einspeisevergütungen bzw. Erträgen durch Betriebsunterbrechungen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CLICKWERK sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Endkunden gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer bleiben von diesen Garantiebedingungen unberührt und bestehen uneingeschränkt fort.


8. Räumliche und zeitliche Gültigkeit der Garantie

Die vorliegende Garantie ist räumlich auf die Länder der Europäischen Union sowie auf das Land außerhalb der EU beschränkt, in dem das Produkt erstmalig direkt durch CLICKWERK oder durch von CLICKWERK autorisierte Vertriebspartner ausgeliefert wurde.

Die Garantiezeit beträgt fünfundzwanzig (25) Jahre, beginnend mit dem Datum der nachweisbaren erstmaligen Inbetriebnahme des Produkts durch den Endkunden, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach Lieferdatum, sofern eine frühere Inbetriebnahme nicht dokumentiert werden kann. Nach Ablauf der 25-jährigen Garantiefrist erlöschen sämtliche Ansprüche aus dieser Garantie automatisch. Eine Verlängerung oder Erneuerung der Garantiefrist ist ausdrücklich ausgeschlossen.


9. Garantiegeber und Kontaktinformationen

Ausschließlicher Garantiegeber ist:

CLICKWERK GmbH

Walter-Becker-Straße 44

21035 Hamburg, Deutschland

Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen oder bei Fragen zur Garantie wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an folgende Kontaktdaten:

Bitte halten Sie bei Kontaktaufnahme unbedingt sämtliche relevanten Dokumente bereit (Kaufbeleg, Datum der Inbetriebnahme, genaue Beschreibung und Fotodokumentation des Mangels).


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Endkunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie der Sitz der CLICKWERK GmbH in Hamburg vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.


Version 1.0, Stand: April 2025


Nutzen Sie einfach unser Formular, und wir melden uns umgehend bei Ihnen!