Bereitgestellt von CLICKWERK GmbH für den Verkauf und die Lieferung von Produkten des Unternehmens CLICKWERK GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg, Deutschland.
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der CLICKWERK GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg („wir“, „CLICKWERK“ oder „Lieferant“) gelten ausschließlich und verbindlich für sämtliche Vertragsabschlüsse, Lieferungen, Angebote und geschäftlichen Beziehungen zwischen CLICKWERK und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind für CLICKWERK nur dann bindend, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von der Geschäftsleitung von CLICKWERK bestätigt wurden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Geltung gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten uneingeschränkt und auch für alle zukünftigen Verträge, Bestellungen und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich erwähnt oder bestätigt wurden. Der Kunde bestätigt durch seine Bestellung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen ausdrücklich, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
(4) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen durch unsere Mitarbeiter sind rechtlich nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich durch die Geschäftsleitung bestätigt. Die Schriftform ist ebenso zwingend bei einer etwaigen Abweichung von diesen AGB.
(5) Sollten wir in einzelnen Fällen auf die Durchsetzung bestimmter Rechte oder Bestimmungen dieser AGB verzichten oder diese nicht unverzüglich geltend machen, bedeutet dies keinen generellen oder zukünftigen Verzicht auf diese oder andere Rechte aus diesen AGB. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Rechte jederzeit geltend zu machen.
(6) Änderungen oder Aktualisierungen dieser AGB behalten wir uns ausdrücklich vor. Änderungen treten unmittelbar mit Veröffentlichung auf unserer offiziellen Webseite (www.clickwerk.eu) in Kraft, ohne dass eine gesonderte Mitteilung an den Kunden erforderlich ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, regelmäßig die aktuellen AGB einzusehen und zu prüfen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird automatisch durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
(8) Diese AGB bilden die gesamte rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen CLICKWERK und dem Kunden und ersetzen ausdrücklich alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Dokumente oder Bedingungen zwischen den Parteien.
§ 2 Vertragsschluss, Bestellungen und verbindliche Angebote
(1) Alle unsere Angebote, Preisangaben und Produktbeschreibungen auf unserer Website, in Prospekten, Katalogen oder anderen Informationsmaterialien sind stets freibleibend, unverbindlich und stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar. Sie dienen lediglich der Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot durch Bestellung abzugeben.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und CLICKWERK kommt ausschließlich durch unsere ausdrückliche schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) des Angebots oder durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande. Die automatische Empfangsbestätigung einer Bestellung, beispielsweise per E-Mail, stellt noch keine verbindliche Vertragsannahme dar.
(3) Der Kunde ist an seine Bestellung („Vertragsangebot“) für eine Dauer von mindestens 14 Kalendertagen gebunden, gerechnet ab Zugang der Bestellung bei uns. Innerhalb dieser Frist sind wir berechtigt, das Angebot des Kunden anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sowie etwaige Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch die Geschäftsleitung von CLICKWERK ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(5) CLICKWERK behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nur unter veränderten Bedingungen anzunehmen, insbesondere wenn:
In diesen Fällen informieren wir den Kunden unverzüglich über die Ablehnung bzw. die geänderten Bedingungen.
(6) Die vom Kunden gemachten Angaben im Rahmen seiner Bestellung müssen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sein. Fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Angaben gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Daraus entstehende Mehrkosten oder Schäden trägt der Kunde.
(7) Bestellungen und Angebote des Kunden, die über unsere Webseite (www.clickwerk.eu) abgegeben werden, gelten erst als verbindlich, wenn der Kunde den vollständigen Bestellprozess abgeschlossen und auf den Button „Bestellung abschließen“ oder eine entsprechende Bestellbestätigungsschaltfläche geklickt hat.
(8) CLICKWERK behält sich ausdrücklich vor, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, sich in Zahlungsverzug befindet oder Insolvenz beantragt wurde.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) sowie Verpackungs-, Versand-, Transport- und gegebenenfalls Versicherungskosten. Diese zusätzlichen Kosten werden im Rahmen der Bestellung gesondert ausgewiesen oder schriftlich vereinbart.
(2) Es gelten ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von CLICKWERK ausdrücklich bestätigten Preise. Sämtliche vorherigen Preisangaben, Kostenvoranschläge oder Informationen in Werbematerialien sind unverbindlich und können jederzeit angepasst werden, solange sie nicht ausdrücklich vertraglich bestätigt wurden.
(3) CLICKWERK behält sich ausdrücklich das Recht vor, vereinbarte Preise nach Vertragsabschluss angemessen anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss zu wesentlichen und unvorhersehbaren Veränderungen der Kalkulationsgrundlage kommt. Dies betrifft insbesondere Kostensteigerungen für Rohstoffe, Materialien, Löhne, Energie oder gesetzliche Änderungen (z. B. Steueränderungen). Über Preisänderungen informieren wir den Kunden unverzüglich schriftlich.
(4) Zahlungen des Kunden sind grundsätzlich per Vorkasse (vollständig oder teilweise, je nach vertraglicher Vereinbarung) zu leisten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Zahlungsweise (z. B. Zahlung auf Rechnung) zwischen den Parteien vereinbart wurde. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vollständig und vorbehaltlos auf dem von CLICKWERK angegebenen Bankkonto gutgeschrieben ist.
(5) Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen der CLICKWERK GmbH innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
(6) Im Falle des Zahlungsverzugs ist CLICKWERK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,12 Prozent p.a. bei Geschäftskunden zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Erstattung notwendiger Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt.
(7) Die Annahme von Wechseln oder Schecks durch CLICKWERK erfolgt ausschließlich erfüllungshalber und bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung. Diskont- oder Wechselspesen sowie etwaige Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
(8) CLICKWERK ist ausdrücklich berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Lieferung oder Leistung von Vorauszahlungen oder der Stellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder Zahlungsverzögerungen in der Vergangenheit aufgetreten sind.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder ausdrücklich schriftlich durch CLICKWERK anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
§ 4 Schutzrechte, geistiges Eigentum und Nutzung der Produkte und Dokumentationen
(1) Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Markenrechte, Designs sowie sämtliche sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den von CLICKWERK entwickelten, gelieferten oder bereitgestellten Produkten, Bau- und Konstruktionsplänen, technischen Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Software, Montageanleitungen sowie sonstigen Dokumenten bleiben uneingeschränkt bei CLICKWERK GmbH. Der Kunde erwirbt lediglich das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die gelieferten Produkte und Dokumentationen ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung zu verwenden.
(2) Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung der von CLICKWERK zur Verfügung gestellten Unterlagen und Produkte zu einem anderen als dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zweck ist dem Kunden ausdrücklich untersagt und bedarf zwingend der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch CLICKWERK GmbH. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt CLICKWERK, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und sämtliche daraus entstehende Schäden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(3) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Informationen, technische Daten, Zeichnungen oder sonstige von CLICKWERK erhaltene Materialien für eigene Produktentwicklungen oder zur Herstellung ähnlicher Produkte zu verwenden. Ebenso untersagt ist jede Form der Nutzung oder Weitergabe an Wettbewerber oder sonstige Dritte, die dem wirtschaftlichen Interesse oder Ruf der CLICKWERK GmbH schaden könnten.
(4) Jegliche Änderungen, Modifikationen oder Umgestaltungen der gelieferten Produkte und Dokumentationen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CLICKWERK erlaubt. CLICKWERK übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Produkte oder Unterlagen, die ohne Zustimmung verändert oder zweckentfremdet verwendet wurden.
(5) Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, von CLICKWERK erhaltene Dokumente, Berechnungen, Entwürfe und technische Daten nach Vertragsbeendigung oder auf Aufforderung umgehend und vollständig an CLICKWERK zurückzugeben oder auf Verlangen dauerhaft zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vernichtung auf Anfrage schriftlich nachzuweisen.
(6) Sofern von CLICKWERK gelieferte Produkte oder Dokumentationen gewerbliche Schutzrechte oder geistiges Eigentum Dritter verletzen, übernimmt CLICKWERK die Haftung ausschließlich gemäß den Bestimmungen in den vorherigen, zwischen den Parteien bereits bestehenden Allgemeinen Lieferbedingungen (§ 12 der Allgemeinen Lieferbedingungen). In keinem Fall haftet CLICKWERK, wenn die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Entwürfen oder Vorgängen des Kunden beruht oder durch nicht von CLICKWERK genehmigte Änderungen verursacht wurde.
(7) Für jede schuldhafte Verletzung der in diesem Paragraphen geregelten Verpflichtungen ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe CLICKWERK GmbH im Einzelfall nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Verantwortung für Entwürfe, Berechnungen und technische Unterlagen Dritter
(1) Sämtliche von CLICKWERK GmbH selbst erstellten technischen Dokumente, Berechnungen, Entwürfe, Zeichnungen sowie Montage- und Installationspläne unterliegen ausschließlich den Bestimmungen gemäß § 4 dieser AGB. Diese bleiben Eigentum der CLICKWERK GmbH.
(2) Falls der Kunde eigene oder von Dritten erstellte Dokumente, Berechnungen, Baupläne, Zeichnungen oder andere technische Informationen CLICKWERK GmbH zur Verfügung stellt oder deren Nutzung verlangt, übernimmt der Kunde ausdrücklich die alleinige Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Machbarkeit sowie Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen.
(3) CLICKWERK GmbH ist ausdrücklich nicht verpflichtet, vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellte Dokumente, Berechnungen oder technische Informationen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Machbarkeit oder Kompatibilität mit den Produkten und Systemen von CLICKWERK zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, CLICKWERK GmbH von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Schäden oder sonstigen Nachteilen freizustellen, die aus Fehlern, Unvollständigkeiten oder der Nichtvereinbarkeit der vom Kunden oder von Dritten gelieferten Unterlagen, Berechnungen oder Informationen resultieren.
(5) Sollten durch Fehler oder Unzulänglichkeiten der vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen, Pläne oder Berechnungen zusätzliche Kosten, Mehraufwendungen oder Verzögerungen entstehen, trägt der Kunde allein die vollständige Verantwortung und verpflichtet sich zur vollständigen Erstattung dieser Mehrkosten an CLICKWERK GmbH.
(6) CLICKWERK GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, Folgeschäden, Verzögerungen, Qualitätsmängel oder sonstige negative Auswirkungen, die auf vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Unterlagen oder Informationen beruhen. Der Kunde trägt allein die Beweislast für das Nichtvorliegen solcher Mängel oder Fehler.
(7) Die Nutzung von Entwürfen, Bauplänen oder Berechnungen Dritter durch CLICKWERK erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Kunden. CLICKWERK GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Nutzung solcher Unterlagen abzulehnen oder nur unter Vorbehalt durchzuführen, falls erhebliche Zweifel an deren Richtigkeit oder Machbarkeit bestehen.
(8) СLICKWERK GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Prüfungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen, falls aufgrund von Fehlern oder Unklarheiten in den vom Kunden oder Dritten bereitgestellten Unterlagen zusätzliche Überprüfungen, Korrekturen oder technische Anpassungen notwendig sind.
§ 6 Lieferbedingungen, Versand und Gefahrübergang
(1) Von CLICKWERK GmbH angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien vollständig geklärt wurden und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Unterlagen, Genehmigungen, Zahlungen oder Sicherheiten) vollständig erfüllt hat.
(2) CLICKWERK GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung der Lieferverpflichtungen, die auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände zurückzuführen sind (z.B. Streiks, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Materialknappheit, Transportprobleme oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten). In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
(3) Sofern Ereignisse gemäß Absatz (2) länger als drei Monate andauern oder dauerhaft unmöglich machen, ist CLICKWERK GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche ableiten kann.
(4) Die Lieferung der Produkte erfolgt grundsätzlich ab Lager (EXW – Ex Works gemäß INCOTERMS 2020), sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Lieferbedingung vereinbart wurde. Der Kunde trägt das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, sobald die Ware am Lager zur Abholung bereitgestellt wurde und dies dem Kunden mitgeteilt worden ist.
(5) Auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden kann der Versand der Ware an einen anderen Bestimmungsort erfolgen (Versendungskauf). In diesem Fall geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Unternehmen auf den Kunden über.
(6) СLICKWERK GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Art und Weise des Versands (einschließlich Wahl des Transportunternehmens, Versandwegs und Verpackung) zu bestimmen, sofern keine ausdrücklich schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden hierzu getroffen wurde.
(7) CLICKWERK GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind und keine erheblichen Mehraufwendungen für den Kunden entstehen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.
(8) Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, unterlässt er schuldhaft eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat CLICKWERK GmbH das Recht, Ersatz aller daraus resultierenden Schäden einschließlich angemessener Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, zusätzliche Versandkosten, Verwaltungskosten) zu verlangen. In diesem Fall ist CLICKWERK GmbH berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 70,00 zuzüglich einer Tagespauschale von EUR 10,00 pro Kalendertag ab Mitteilung der Versandbereitschaft zu verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass CLICKWERK GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Auf Wunsch des Kunden kann das Lieferdatum um maximal 14 Kalendertage ab ursprünglich geplanter Verfügbarkeit verschoben werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen berechtigen CLICKWERK GmbH, den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren oder zu den dann gültigen Konditionen und Preisen neu zu terminieren.
§ 7 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände
(1) CLICKWERK GmbH ist von der Haftung und der Verpflichtung zur termingerechten Lieferung oder Leistung befreit, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignissen höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen, unvorhersehbaren und nicht verschuldeten Umständen beruht, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Dazu gehören insbesondere:
(2) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger oben genannter Umstände verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über Eintritt, Art und voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren, sobald dies möglich und zumutbar ist.
(3) Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände länger als drei Monate, haben sowohl CLICKWERK GmbH als auch der Kunde das Recht, ganz oder teilweise vom betroffenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass der anderen Partei hierdurch Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung entstehen. Bereits erbrachte Leistungen oder Teillieferungen, die nicht von der Behinderung betroffen sind, bleiben davon unberührt und sind vom Kunden zu bezahlen.
(4) Im Falle des Rücktritts vom Vertrag aufgrund höherer Gewalt werden bereits geleistete Anzahlungen des Kunden für nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Erstattung entgangener Gewinne oder Kosten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Der Kunde bleibt unabhängig vom Eintritt höherer Gewalt zur vollständigen Bezahlung der bereits vollständig oder teilweise gelieferten und vom Kunden abgenommenen Waren oder erbrachten Leistungen verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise aufgehoben wurde.
(6) CLICKWERK GmbH haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden des Kunden, insbesondere Produktionsausfälle, Umsatzeinbußen, Gewinnverluste oder andere wirtschaftliche Folgeschäden, die aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände entstehen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, CLICKWERK GmbH bei Eintritt höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen unverzüglich über alle relevanten Umstände zu informieren, die auf seiner Seite auftreten und die Vertragserfüllung wesentlich beeinflussen könnten.
§ 8 Gewährleistung, Haftung und Mängelrechte
(1) CLICKWERK GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und die vertraglich vereinbarten Spezifikationen erfüllen. Technische Beschreibungen, Spezifikationen und sonstige Informationen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und detailliert gegenüber CLICKWERK angezeigt werden. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu melden; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei abgenommen.
(3) Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Mängeln ist CLICKWERK GmbH zunächst ausschließlich zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt dabei ausschließlich bei CLICKWERK GmbH. Die Nacherfüllung erfolgt an dem ursprünglichen Lieferort oder einem anderen von CLICKWERK bestimmten Ort.
(4) Sollte die Nacherfüllung scheitern, unzumutbar sein oder unberechtigt verweigert werden, hat der Kunde das Recht auf angemessene Minderung des Kaufpreises oder, sofern die Pflichtverletzung erheblich ist, zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand oder ähnliche indirekte Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Von der Gewährleistung und Haftung ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die auf:
(6) Die Haftung der CLICKWERK GmbH ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt und übersteigt keinesfalls den Netto-Rechnungsbetrag des betroffenen Produktes. CLICKWERK GmbH haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden wie Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, CLICKWERK GmbH angemessene Gelegenheit und erforderliche Unterstützung zur Untersuchung und Beseitigung der Mängel zu gewähren. Andernfalls entfällt jede Gewährleistungspflicht.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz).
§ 9 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Sicherheiten
(1) Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind sämtliche Zahlungen des Kunden an CLICKWERK GmbH vollständig per Vorkasse zu leisten. CLICKWERK ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen erst nach Eingang der vollständigen Zahlung durchzuführen.
(2) Soweit im Einzelfall Zahlung auf Rechnung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist sieben (7) Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem Bankkonto der CLICKWERK GmbH.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist CLICKWERK GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,12 % pro Jahr (§ 288 Abs. 2 BGB) zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(4) CLICKWERK GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, nach eigenem Ermessen:
(5) CLICKWERK GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und gegen Schäden ausreichend zu versichern.
(6) Im Falle von Zahlungsverzug oder sonstigen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist CLICKWERK GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Sicherheiten (z.B. Bankgarantien, Bürgschaften oder Vorauszahlungen) für bestehende und künftige Verpflichtungen zu verlangen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber CLICKWERK GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CLICKWERK ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) CLICKWERK GmbH behält sich das Recht vor, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere offene Forderungen, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.
§ 10 Rückgabe, Retouren und Reklamationen
(1) Eine Rückgabe oder Stornierung bereits ausgelieferter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch CLICKWERK GmbH vorliegt. Eine freiwillige Zustimmung erfolgt ausschließlich auf Kulanzbasis und begründet keinerlei Verpflichtungen für künftige Fälle.
(2) Im Falle einer von CLICKWERK GmbH ausdrücklich schriftlich genehmigten Rücknahme originalverpackter, unbeschädigter und unbenutzter Ware innerhalb von maximal 14 Tagen nach Lieferung wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von mindestens 10 % des Nettowarenwertes erhoben. Zusätzlich trägt der Kunde sämtliche Rücktransport- und Versandkosten.
(3) Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind individuell angefertigte oder speziell konfigurierte Produkte sowie Waren, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt durch fachkundiges Personal auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Transportschäden zu überprüfen. Festgestellte Mängel, Schäden oder Abweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich und detailliert gegenüber CLICKWERK zu melden. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
(5) Transportschäden müssen zusätzlich unverzüglich bei Lieferung schriftlich auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt und vom zuständigen Fahrer des Transportunternehmens gegengezeichnet werden. Ohne diesen schriftlichen Nachweis wird keine Haftung für Transportschäden übernommen.
(6) Eine Reklamation ist nur zulässig, wenn der Kunde CLICKWERK GmbH unverzüglich schriftlich über die Art des Mangels informiert und die beanstandete Ware bis zur endgültigen Klärung sachgerecht aufbewahrt. Der Kunde verpflichtet sich, CLICKWERK GmbH die Möglichkeit zu geben, beanstandete Ware oder Schäden zeitnah zu prüfen.
(7) Im Falle berechtigter Reklamationen steht CLICKWERK GmbH das Recht zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) zu. Der Kunde kann nur bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung eine Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, einen Rücktritt vom Vertrag geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder indirekte Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
(8) Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CLICKWERK GmbH werden nicht angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt oder eingelagert.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz und vertrauliche Informationen
(1) Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Informationen, insbesondere technische Unterlagen, Berechnungen, Zeichnungen, Preislisten, Angebote, Geschäftsstrategien, Kundendaten, Produktionsmethoden und sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder offensichtlich vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt unbegrenzt über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus und endet nicht durch Vertragsbeendigung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der CLICKWERK GmbH Dritten zugänglich zu machen oder für andere Zwecke als die ausdrücklich vereinbarte Nutzung zu verwenden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen sicher aufzubewahren und angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Zugriff unbefugter Dritter auf diese Informationen zu verhindern. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, alle Mitarbeiter und ggf. Dritte, die Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, über deren Vertraulichkeit umfassend zu informieren und zur Einhaltung dieser Bestimmungen zu verpflichten.
(4) Im Falle einer unberechtigten Offenlegung oder eines Missbrauchs der vertraulichen Informationen durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter bzw. Dritte, die vom Kunden Zugang erhalten haben, ist CLICKWERK GmbH berechtigt, Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn und aller sonstigen entstandenen Schäden zu verlangen.
(5) Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder auf Anforderung von CLICKWERK GmbH ist der Kunde verpflichtet, alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzugeben oder dauerhaft zu vernichten. Auf Verlangen von CLICKWERK GmbH hat der Kunde die vollständige Vernichtung dieser Informationen schriftlich nachzuweisen.
(6) CLICKWERK GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den jeweils geltenden Vorschriften des deutschen und europäischen Datenschutzrechts (insbesondere DSGVO). Der Kunde erteilt mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich seine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.
(7) Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und kann deren Korrektur, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit dies nicht im Widerspruch zu gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten steht.
(8) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass CLICKWERK GmbH im Rahmen der Geschäftsabwicklung zur Prüfung der Bonität und des Zahlungsverhaltens des Kunden Auskünfte bei üblichen Auskunfteien und Kreditinstituten einholen darf.
§ 12 Allgemeine rechtliche Bestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen CLICKWERK GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sämtliche Vertrags- und Verhandlungssprachen sind Deutsch oder Englisch. Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen gilt stets die deutschsprachige Version als verbindlich.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Geschäftssitz der CLICKWERK GmbH.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen CLICKWERK GmbH und dem Kunden ergeben, einschließlich Fragen zur Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung von Verträgen, ist ausschließlich der Sitz der CLICKWERK GmbH in Hamburg, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) CLICKWERK GmbH ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Einwände gegen die Zuständigkeit des vereinbarten Gerichtsstands.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt ebenso für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
(7) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CLICKWERK GmbH nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(8) CLICKWERK GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen, sofern dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder der geschäftlichen Anforderungen notwendig wird. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und treten mit Veröffentlichung auf der Webseite der CLICKWERK GmbH in Kraft.
Version 1.0, Stand: April 2025